Aktuelles

Ab 01. Januar 2024 wird nur noch ein sogenanntes e-Rezept ausgestellt. Vorraussetzung hierfür ist es, daß vorab Ihre Versicherungskarte in der Praxis eingelesen wurde. Ohne dies, können wir keine Rezepte erstellen. Wurde die Karte erfolgreich eingelesen, erhalten Sie ein sogenanntes eRezept und nicht mehr das alte rosafarbene Formular. Nachdem das eRezept durch uns erstellt wurde, erhalten Sie ihr Medikament in der Apotheke nach Vorlage der Versicherungskarte.

www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de